Andere Reifengrössen ??

Ein allzu beliebtes Thema ist immer wieder zur Früjahres-/ oder Herbstzeit die Frage, welche Reifengröße / Felge darf ich fahren ?

Früher galt einmal der Grundsatz:

Generell darf ich die Reifengröße und die Felgengröße fahren, die in meinen KfZ-Schein unter Reifen (Feld 20-23) und unter Bemerkungen (Feld 33)
eingetragen sind.

Heute gibt es in der neuen Zulassungsbescheinigung nur noch eine Reifengröße. Alle weiteren Reifengrößen werden im Serienreifenkatalog
vermerkt und dürfen somit gefahren werden. Die aktuellen und bisherigen Serienreifenkataloge findet Ihr hier
                                                                                                        

2011

Stand 31.10.11

 

   

 

   

2010

Stand 31.05.10

 

 Stand 30.10.10  

 

   

2009

Stand 03.03.09

 

Stand 24.09.09

 

   

2008

Stand 05.09.08

 

   

 

   

2007

Stand 30.04.07

 

Stand 15.12.07

 

 

 

2006

Stand 31.01.06

 

Stand 30.09.06

 

 

 

oder auch auf der Opel Page.

Nun kommt immer wieder die Frage auf, darf ich mit meinem Auto, das vor dem 1.10.05 zugelassen worden ist, auch die Reifen aus dem
Serienreifenkatalog fahren ohne sie eintragen zu lassen ?

Dazu folgender Hinweis:


Beim Serienreifenkatalog gilt:
Alle Fahrzeuge mit EZ ab 1.10.05 dürfen ALLE im Serienreifenkatalog enthaltenen Reifen für das Fahrzeug/Motor fahren ohne diese beim TÜV
eintragen zu lassen.

Für alle Fahrzeuge mit EZ vor dem 1.10.05 gilt:
1.) Ich habe noch die alten Papieren (KZF-Schein bzw. Brief): Ich darf nur die Reifen fahren, die in den Papieren aufgeführt sind.
Wenn ich Reifen aus dem Serienreifenkatalog fahren will, kann ich dies zwar tun, muss aber beim TÜV die Reifen nachträglich eintragen lassen.
2.) Ich habe bereits neue Papieren (Zulassungsbescheinigung Teil1+2) da mein Auto nach dem 1.10.05 bereits einmal umgemeldet worden ist:
Auch hier gilt, das ich die Reifen, die nicht aus den alten Papieren mit in die neuen übertragen worden sind, nochmals beim TÜV eintragen lassen
muss. Technisch kein Problem allerdings ist halt der "Bürokratieakt" zu vollziehen und der TÜV erhält ca 35 EUR für die Eintragung und Abnahme.

Bei beiden Varianten bekommt Ihr eine Unbedenklichkeitsbescheinigung, die Ihr nicht extra nochmals bei der KFZ-Zulassungstelle vorlegen müsst.
Wenn Ihr einfach die Reifen so fahrt, erlischt -rein Theoretisch nach StVZo- die ABE des Fahrzeuges und somit der Versicherungsschutz.


Falls Ihr im Serienreifenkatalto nicht die Richtigen Reifen/Felgen findet gibt es noch folgende Infos:
Bei Felgen gibt es die Möglichkeit mit einer Allgemeine Betriebserlaubnis (kurz ABE) ohne Eintragung im KfZ-Schein zu fahren.
Aber Achtung: Wir unterscheiden hierbei zwischen der ABE und einem Gutachen !! Entgegen der ABE muss die Felge mit Gutachen nach Montage
noch beim TÜV vorgeführt werden. Dieser überprüft dann, ob z.B. genügend Freiraum zwischen Reifen und Karosse vorhanden ist o.ä..
Nach dieser Prüfung erhält man dann eine "Freigabe" mittels TÜV-Siegel, womit man die Felge in die Zulassungsbescheinigung
bei der jeweiligen
Zulassungstelle eintragen lässt.

 

Bei ABE und Gutachten sind die entsprechenden Auflagen zu berücksichtigen. (z.B. nur ohne Schneeketten zulässig, Kotflügel börteln o.ä.)

Wer sich nun noch fragt, welche Motorkennung sich hinter seinem Motor verbirgt, der schaut entweder in seinem Bordbuch (Bedienungsanleitung)
nach, dort sind die Motoren hinten aufgelistet oder man schaut bei der Opel-Tuner Homepage vorber, die unter der Rubrik Motoren eine schöne
zusammenstellung haben. Alternativ könnt Ihr mir natürlich auch eine E-Mail schreiben.



Drehmoment für Opel Felgen

Fahrzeugtyp

Stahlfelgen

Alufelgen

Agila A vor MJ 2004 (mit Radmuttern)

85 Nm

85 Nm

Agila A ab MJ 2004 (mit Radschraube)

110 Nm

110 Nm

Agila B (mit Radschraube)

85 Nm

85 Nm

Speedster

85 Nm

85 Nm

Frontera

120 Nm

120 Nm

Sintra
Vivaro
Opel GT
Antara
Astra J

140 Nm

140 Nm

Insignia A

150 Nm

150 Nm

Movano bis MJ 2001,5 (15" Felgen, Radmuttern)

150 Nm

150 Nm

Movano bis MJ 2001,5 (16" Felgen, Radmuttern)

170 Nm

170 Nm

Astra F, Astra G, Astra H
Corsa B, Corsa C , Corsa D
Combo B, Combo C
Meriva A, Meriva B
Signum
Omega B
Tigra B, Tigra TT
Vectra B, Vectra C
Zafira A, Zafira B

110 Nm

110 Nm


Die Radbolzen am besten in folgender Reihenfolge anschrauben

             
       4 Loch Rad                                                          5 Loch Rad

 

Vor jeder Montage der Radschrauben ist der Radschraubenkonus zu reinigen und mit handelsüblichem Fett leicht einzufetten.

Wichtige Hinweise:
- Es ist darauf zu achten, dass die Gewinde auf keinen Fall gefettet werden.
- Bei Insignia, Astra J, Antara, Movano und Vivaro sind die Radmutternkonuse nicht zu fetten.
   Bei verschmutztem Konus kann dieser mit einem sauberen Lappen gereinigt werden.

Die Anlageflächen der Felgen sind an den Bremsscheiben/Bremstrommeln zu reinigen (Drahtbürste) und fettfrei zu machen. Fett darf nur am Zentriersitz, nicht aber an der Anlagefläche (Felge, Bremsscheibentopf) aufgebracht werden.
Wurden die Radschrauben bereits mehrfach ohne Befettung des Konus montiert, sollten diese ersetzt werden. 


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Andere Reifentragindex / Speedindex als in den Fahrzeugpapieren eingetragen ?? 

Auf der Seite http://www.bundesverband-reifenhandel.de/presse_mysql/more.php?news_id=61 habe ich die Information gelesen, das man ohne Eintragung in die KFZ Papiere einen anderen Loadindex und Vmax Index fahren kann als in den Papieren beschrieben.

Um hier Gewissheit zu schaffen, habe ich mir dies vom Geschäftsführer des Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V bestätigen
lassen.

Hier die Antwort:

Sehr geehrter Herr xxxx,
als Anlage übersende ich Ihnen unsere entsprechende Zusammenfassung - auf dieser Basis (gesetzlichen) hat auch der TÜV zu beurteilen. Sie benötigen weder ein Teilegutachten, noch ist eine Eintragung in den Fahrzeugpapieren notwendig.

Mit freundlichen Grüßen
Hans-Jürgen Drechsler
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Hans-Jürgen Drechsler
Geschäftsführer
Bundesverband Reifenhandel und Vulkaniseur-Handwerk e.V.
Franz-Lohe-Str. 19, D-53129 Bonn


Hier nun die Anlage dazu:     
 

 


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17" Winterreifen auf Corsa D OPC ohne Eintragung vom TÜV


Am Anfang hat Opel für den Corsa D OPC nur die Winterreifengrößen 195/55R16 oder 205/50R16 freigegeben.
Siehe Auszug aus der EG-Bescheinigung:

 


Die 215/45R17 und 225/35R18 durften nur als Sommerreifen gefahren werden.

Mit Wirkung vom 30.12.2009 hat Opel die Reifengröße 215/45R17 auch für den Winter freigegeben.
Mit Hilfe der hier downloadbaren Ergänzung zum Serienreifenkatalog können nun -ohne beim TÜV vorstellig zu werden- auch die 17" im Winter
gefahren werden

 


Vielleicht noch die Frage: Warum darf ich Reifen die ich im Sommer fahre, im Winter nicht fahren ?
Die Antwort ist ganz einfach. Im Winter müssen Schneeketten auf die Reifen passen. Bei den großen Größen ist leider manchmal kein ausreichender
Freiraum im Radkasten vorhanden, daher die Beschränkung auf den Sommer.