Herstellerbescheinigung für Zulassungsbehörde - Dieselpartikelfilter
Ab 1.April 2007 wird die KFZ-Steuer für nicht nachgerüstete
Fahrzeuge (Erstzulassung vor dem 1.
Januar 2007) und Neuwagen ohne Dieselpartikelfilter um 1,20 Euro je 100 Kubikzentimeter
Hubraum erhöht.
Das gilt dann auch für Wagen der Euro-4-Abgasnorm, sofern sie
nicht auch den Partikelgrenzwert der geplanten Euro-5-Norm einhalten.
Leider
hat man vergessen, für die KFZ-Steuer die bisher erstangemeldeten Fahrzeuge
mit Dieselpartikelfilter separat zu markieren.
Somit erhalten viele Autobesitzer
mit Dieselpartikelfilter nun Ihre neuen Steuerbescheide (zu unrecht) mit einer
höhren Steuer.
Diese Steuer könnt Ihr senken, in dem Ihr einen Nachweis (s.u.)
bei der (Achtung obacht !) KFZ-Zulassungstelle
vorlegt.
Folgende Unterlagen sind mitzunehmen: Nachweis
von Opel (s.u., einfach runterladen), Zulassungsbescheinigung Teil 1 und
Teil 2 oder wer
noch "alte" Papiere hat: KZF Schein und
KFZ Brief !
Dann auf zur Zulassungstelle, hier erhaltet Ihr
eine neu Zulassungsbescheinigung Teil 1 und es gibt eine Änderungsmitteilung
an das Finanzamt.
Dieses sendet Euch dann die neue Steuerbescheinigung mit
der geringeren Steuer zu.
Ach ja, ein Wehmutstropfen gibt es natürlich
noch, das sind die Kosten für die Änderungen bei der Zulassungsstelle. Diese
müsst Ihr selbst tragen.
Wer schon neue Papiere hat, betragen die Kosten
ca 12 EUR, wer noch "alte" Papiere hat, der bekommt gleich die neue
Zulassungsbescheinigung
Teil 1 und Teil 2, dafür muss er aber leider ca 25
EUR bezahlen.
Hier
findet Ihr nun die Herstellerbescheinigung von Opel die nachweist, das man einen
Dieselpartikelfilter verbaut hat und somit im Bereich der
Abgasnorm für
die Stufe PM5 zugelassen ist.
Folgende Typen sind enthalten:
Astra
H alle Varianten (Limo, Caravan, GTC, TT)
Meriva
Zafira B (leider
erst ab Modelljahr 2006;
für das Modelljahr 2005
habe ich noch keine da)
Corsa
D
Combo C
Vectra C alle Varianten (Limo, Caravan, GTS)
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